Ausstellungswesen

Zuchtschau
Auf einer Zuchtschau wird die Formbewertung des Teckels, durch einen zugelassenen Richter vorgenommen. Er wird auf zuchtausschließende Fehler wie z. B. Gebiss-fehler, fehlende Zähne, Rutenfehler oder Hodenfehler untersucht, danach wird eine Bewertung des Teckels in Bewegung und Stand vorgenommen. Von dem Richter erhält man eine Formwertnote, mit der man die Zuchtzulassung beantragen kann. Der erhaltene Formwert wird bei der Zuchtschau immer in die Ahnentafel eingetragen. Der Richter kann ebenfalls entscheiden, dass der Hund nicht zur Zucht zugelassen ist.
Ausstellungen
Bei Ausstellungen laufen die Teckel, im Unterschied zur Zuchtschau in Konkurrenz und werden platziert. Die Teckel können hier verschiedene Anwartschaften und Reserveanwartschaften auf den Ausstellungen erlangen. Der Formwert den der Teckel hier erhält, wird nur auf Wunsch in die Ahnentafel eingetragen. Bei einer Ausstellung kann man keine Zuchtzulassung erhalten.
Bei Zuchtschau und Ausstellung wird auf folgendes bewertet:
- Brustumfang und Gewicht
- Brand (Fellzeichnung) und Haarstruktur
- Gangwerk im Stand und in der Bewegung
- Vorderhand und Hinterhand, Winkelungen
- Bodenabstand und Rückenlinie
- Vollständigkeit der Zähne, anatomisch korrekte Rute
- Gesamteindruck äußeres Erscheinungsbild im Stand und in der Bewegung
- Augen und Kopf
- Verhalten, sowie Benehmen im Ring
Das Ausstellungswesen ist ein sehr komplexes Thema, dahher bitten wir Sie sich beim DTK, VDH und FCI über die aktuellen Richtlinien zu informieren.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne per E-Mail an unsere Obfrau für Ausstellungswesen wenden.